Schulbedarf: Zuschuss zum Schuljahresbeginn
Familien, die Bürgergeld beziehen, erhalten zum Schuljahresbeginn einen Zuschuss für Schulbedarf. Dazu zählen Hefte, Stifte, Taschenrechner und Schulranzen. Sie müssen dafür keinen eigenen Antrag stellen, die Zahlung erfolgt automatisch.
Anders ist es bei Schulausflügen und Klassenfahrten. Diese Kosten übernehmen wir auf Antrag in voller Höhe. Reichen Sie dafür die Ankündigung der Schule ein, gern auch über das Online-Portal.
Auch Nachhilfe kann übernommen werden, wenn die Versetzung gefährdet ist. Sprechen Sie uns an.
Auch gefunden unter: Schulranzen, Hefte, Stifte, Klassenfahrt, Schulausflug, Nachhilfe, Bildung und Teilhabe, BuT